AGB

ALLGEMEINE ZAHLUNGS- UND
LIEFERBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE ZAHLUNGS- UND LIEFERBEDINGUNGEN
der Firma JMC Cool Transport Solutions e.K., Inh. Jürgen Mentrup, Mozartstraße 29, 49196 Bad Laer


§1 Allgemeines
1.1 Die nachfolgenden Bedingungen haben Gültigkeit für alle unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen und werden Inhalt
des Vertrages. Sie gelten nicht, wenn unser Vertragspartner eine Privatperson ist und nicht beruflich oder gewerblich handelt. Sie gelten auch
für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichungen von diesen
Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich von uns anerkannt wurden. Mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit.
1.2 Abweichenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Sie gelten
auch dann nicht, wenn der Käufer sie seiner Bestellung oder sonstigen Erklärung zugrunde gelegt hat.


§2 Angebote und Aufträge
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht in schriftlicher Form als verbindlich bezeichnet sind. Ein wirksamer Vertrag kommt
daher erst durch unsere Auftragsbestätigung oder die Auslieferung der Ware zustande.
2.2 Maßangaben, Gewichte, Abbildungen, Zeichnungen sowie andere Unterlagen, die zu unseren unverbindlichen Angeboten gehören,
bleiben in unserem Eigentum und sind nur annähernd Maß gebend. Nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch uns können sie
verbindlicher Vertragsinhalt werden.
2.3 Tritt der Kunde nach Vertragsabschluss vom Vertrag zurück oder löst sich anderweitig vom Vertrag, so haben wir Anspruch auf
pauschalisierten Schadenersatz in Höhe von 15% des Preises oder der vereinbarten Vergütung. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger
anzusetzen, wenn von uns ein höherer oder vom Kunden ein geringerer Schaden nachgewiesen wird.
2.4 Der Kunde ermächtigt uns, Unteraufträge zu erteilen und Probe- und Überführungsfahrten durchzuführen.


§3 Zweifelhafte Zahlungsfähigkeit
3.1 Werden uns nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers begründen, können wir weitere
Lieferungen von einer Vorauszahlung der Ware durch den Käufer abhängig machen. Wir können dem Käufer für die Vorauszahlung der Ware
eine angemessene Frist setzen und vom Vertrag zurücktreten, wenn die Vorauszahlung nicht fristgemäß bei uns eingeht; der Käufer kann
statt der Vorauszahlung Sicherheit durch Bankbürgschaft leisten. Haben wir die Ware bereits geliefert, so wird der Kaufpreis ungeachtet
vereinbarter Zahlungsfristen sofort ohne Abzug fällig.
3.2 Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers sind unter anderem dann begründet, wenn ein Antrag auf Eröffnung des
Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt wurde oder er Zahlungen an uns oder Dritte nicht pünktlich leistet.


§4 Preise
4.1 Unsere Preise gelten „ab Werk“ sofern keine abweichende Vereinbarung mit dem Käufer getroffen wurde. Die Verpackungskosten sind
nicht in dem Preis enthalten.
4.2 Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht eingeschlossen und wird in der am Tag der Rechnungsstellung gesetzlich
geltenden Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
4.3 Liegen zwischen dem Tag des Vertragsschlusses und dem Tag der Lieferung mehr als 4 Monate, ohne dass dies auf einer von uns zu
vertretenden Lieferverzögerung beruht, und hat sich in dieser Zeit unsere gültige Preisliste geändert, so können wir anstelle des vereinbarten
Kaufpreises den am Tag der Lieferung gültigen Listenpreis verlangen. Wir werden dem Käufer vor der Lieferung eine entsprechend geänderte
Auftragsbestätigung übermitteln. Der Käufer kann in diesem Fall hinsichtlich der Waren, für die der Preis erhöht worden ist, von seiner
Bestellung zurücktreten. Er muss den Rücktritt spätestens am 5. Werktag nach Erhalt der geänderten Auftragsbestätigung schriftlich erklären:
Eine Übersendung per Telefax oder E-Mail genügt.


§5 Lieferzeit
5.1 Alle genannten Liefertermine sind unverbindlich und gelten als nur annähernd vereinbart, soweit sie nicht von uns ausdrücklich als
verbindlich bezeichnet worden sind. Bei unverbindlichen Lieferterminen gilt eine Lieferung innerhalb 45 Tagen nach der angegebenen
Lieferzeit auf jeden Fall noch als rechtzeitig.
5.2 Falls wir schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten können oder aus sonstigen Gründen in Verzug geraten, hat uns
der Käufer eine angemessene Nachfrist zu gewähren, die mit dem Tag der Übersendung per Telefax oder E-Mail beginnt. Nach fruchtlosem
Ablauf dieser Nachfrist ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
5.3 Wird uns die Leistung aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen außergewöhnlichen und unverschuldeten Umständen ganz oder
teilweise vorübergehend unmöglich oder erheblich erschwert, so verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit um die Dauer des
Leistungshindernisses. Gleiches gilt für eine gesetzliche oder vom Käufer gesetzte Frist für die Leistungserbringung, insbesondere für
Nachfristen bei Verzug.
5.4 Vor Ablauf der gemäß Absatz 3 verlängerten Lieferzeit bzw. Leistungsfrist ist der Käufer weder zum Rücktritt noch zum Schadensersatz
berechtigt. Dauert das Leistungshindernis länger als 8 Wochen an, sind sowohl der Käufer als auch wir zum Rücktritt berechtigt, soweit der
Vertrag noch nicht durchgeführt ist. Ist der Käufer vertraglich oder gesetzlich (z.B. wegen Interessewegfall) ohne Nachfristsetzung zum
Rücktritt berechtigt, so bleibt dieses Recht unberührt.
5.5 Bei einem etwaigen Lieferverzug, soweit er nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, sind Schadensersatzansprüche jeder
Art ausgeschlossen.


§6 Versand
6.1 Wir erfüllen unsere Liefer- bzw. Leistungsverpflichtung dadurch, dass wir dem Käufer die Bereit- oder Fertigstellung der Ware an
unserem Geschäftssitz anzeigen. Die Abnahme des Auftragsgegenstandes durch den Käufer erfolgt in Bad Laer, soweit nichts anderes
vereinbart ist. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware innerhalb von 1 Woche ab Zugang der Fertigstellungsanzeige abzuholen. Bei
Abnahmeverzug können wir ortsübliche Aufbewahrungsgebühren berechnen. Kosten und Gefahren gehen vollständig zu Lasten des Käufers.
6.2 Der Versand oder die Überführung erfolgt auf Rechnung des Käufers. Die Gefahr geht mit der Verladung der Ware bzw. bei
Überführung mit dem Verlassen des Geländes auf ihn über, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist und/oder der Versand mit unseren
eigenen Fahrzeugen erfolgt. Wir sind nicht verpflichtet, für eine Transportversicherung zu sorgen.
6.3 Bei Lieferung in das Ausland hat der Besteller etwaige Einfuhrformalitäten selbst zu erledigen und sämtliche Einfuhrabgaben (z.B.
Zölle) sowie sonstige Kosten, die sich aus der Einfuhr ergeben, selbst zu tragen. Import- oder Devisenbeschränkungen des ausländischen
Staates berühren die Gültigkeit unseres Vertrages mit dem Besteller nicht. Wird dem Besteller die Abnahme deshalb unmöglich oder
verweigert, hat er uns den gesamten daraus entstehenden Schaden zu erstatten.
6.4 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sind wir zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt, die
einzeln berechnet werden.


§7 Zahlung
7.1 Unsere Rechnungen sind sofort und ohne Abzug ab Rechnungsdatum fällig und zu zahlen, es sei denn, es gibt eine abweichende
schriftliche Bestätigung.
7.2 Der Käufer kommt auch ohne eine Mahnung unsererseits in Verzug, wenn er den Kaufpreis nicht innerhalb von 8 Tagen nach Fälligkeit
und Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung zahlt.
7.3 Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, werden seine sämtlichen Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns
– auch solche, für die Wechsel gegeben worden sind – sofort fällig. In diesem Fall sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an
Zinsen in gesetzlich festgelegter Höhe zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch den Verkäufer bleibt vorbehalten.
7.4 Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung und bei Diskont-Fähigkeit ohne Gewährung eines Skontos erfüllungshalber
angenommen. Auch Zahlungen im Scheck-/Wechselverfahren werden nur erfüllungshalber angenommen. Der Kaufpreisanspruch erlischt erst
nach vollständiger Einlösung der Wechsel. Wechsel- und Diskontspesen werden gesondert berechnet und sind ohne Abzug sofort zu zahlen.
AGB JMC 1509 Seite 2-2
7.5 Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von dem Verkäufer anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.


§8 Gewährleistung/Haftung
8.1 Der Käufer hat die empfangene Ware auf Vollständigkeit, Transportschäden, offensichtliche Mängel, Beschaffenheit und deren
Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind von dem Käufer sofort ab Ablieferung des Vertragsgegenstandes schriftlich uns
gegenüber zu rügen.
8.2 Wir sind nicht zur Gewährleistung verpflichtet, wenn der Käufer einen offensichtlichen Mangel nicht rechtzeitig schriftlich gerügt hat.
Soweit ein von uns zu vertretender Mangel an der Ware vorliegt und von dem Käufer rechtzeitig schriftlich gerügt wurde, sind wir - unter
Ausschluss der Rechte des Käufers von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen - zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei
denn, dass wir aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind. Der Käufer hat uns für jeden
einzelnen Mangel eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Für die Mängelbeseitigung ist eine für den Verkäufer kostenlose
Bereitstellung des Vertragsgegenstandes in Bad Laer verpflichtend, es sei denn, dass ausdrücklich schriftlich mitgeteilt wird, dass die Arbeiten
durch eine andere Firma nach Vorgabe von JMC durchgeführt werden. Grundsätzlich werden keine Fahrt-, Miet-, Ausfall- oder sonstigen
Folgekosten übernommen.
8.3 Die Nacherfüllung kann nach der Wahl des Käufers durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer neuen Ware erfolgen. Wir sind
berechtigt, die von dem Käufer gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.
Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer ausgeschlossen. Eine
Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder hat der Verkäufer
die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den
Rücktritt vom Vertrag erklären.
8.4 Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Käufer erst geltend machen, wenn die
Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder die Nacherfüllung von uns verweigert wird. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von
weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
8.5 Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen sowie für Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit haften wir uneingeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen haften wir nur, wenn die verletzte Vertragspflicht für
das Erreichen des Vertragszwecks erkennbar von wesentlicher Bedeutung ist, und nur begrenzt bis zur Höhe des typischerweise
vorhersehbaren Schadens.
8.6 Die Haftungsbeschränkung nach Absatz 5 gilt entsprechend für andere als vertragliche Schadensersatzansprüche, insbesondere
Ansprüche aus unerlaubter Handlung, mit Ausnahme der Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Sie gilt ferner auch zugunsten
unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
8.7 Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher
Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir
haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen
Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht.
8.8 Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die
Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer,
Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
8.9 Grundsätzlich übernehmen wir keine Gewährleistung für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung,
fehlerhafte Montage oder fehlerhafte Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, durch versäumte Wartungsarbeiten, wenn diese vom
Hersteller empfohlen wurden, durch normale Abnutzung und natürlichen Verschleiß und die durch ungeeignete Betriebsmittel und durch
ungeeignete Austauschwerkstoffe verursacht wurden.


§9 Eigentumsvorbehalt
9.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Ware vor (Vorbehaltsware), bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag. Die
gelieferten Waren gehen erst dann in das Eigentum des Käufers über, wenn dieser seine gesamten Verbindlichkeiten aus der
Geschäftsverbindung einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln erfüllt hat.
Im Fall des Scheck-Wechsel-Verfahrens erlischt der Eigentumsvorbehalt in all seinen hier aufgeführten Formen nicht schon mit der
Scheckzahlung, sondern erst mit der Einlösung des Wechsels.
9.2 Der Käufer hat uns von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen
Beeinträchtigungen seines Eigentums unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Käufer hat uns alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die
durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Maßnahmen zum Schutz gegen Zugriffe Dritter entstehen.
9.3 Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung unsererseits nicht nach, so können wir die Herausgabe der noch
in seinem Eigentum stehenden Vorbehaltsware ohne vorherige Fristsetzung verlangen. Der Käufer erklärt sein Einverständnis dazu, dass die
von uns mit der Abholung beauftragten Personen zu diesem Zweck das Gelände betreten und befahren können, auf dem sich die Ware
befindet. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Käufer. In der Pfändung der Vorbehaltssache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom
Vertrag. Wir sind nach Rückbehalt der Vorbehaltsware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös wird mit unseren offenen
Forderungen aufgerechnet.
9.4 Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar verbunden, so erwerben wir das
Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Ware zu den anderen Gegenständen.


§10 Erfüllungsort
Der Erfüllungsort für Zahlungen ist unser Geschäftssitz.


§11 Datenverarbeitung
Der Käufer ist damit einverstanden, dass wir die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Käufer unter
Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke verarbeiten, insbesondere speichern oder an eine
Kreditschutzorganisation übermitteln, soweit dies im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages erfolgt oder zur Wahrung unserer
berechtigten Interessen erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Käufers an dem
Ausschluss der Verarbeitung, insbesondere der Übermittlung, dieser Daten überwiegt.


§12 Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
12.1 Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Käufer und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch wenn
der Käufer seinen Wohn- oder Geschäftssitz im Ausland hat. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf
beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.
12.2 Der Käufer ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Kaufvertrag ohne Einwilligung des Verkäufers abzutreten.
12.3 Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist
Gerichtsstand für beide Teile - auch für Wechsel- und Scheckklagen - der Geschäftssitz der Firma JMC. Wir sind jedoch auch berechtigt, den
Käufer an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
12.4 Sollte eine Bestimmung dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt das die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine Regelung, die nach Sinn und Zweck der unwirksamen
Bestimmungen möglichst nahe kommt und wirksam ist. Eine ggf. vorliegende Lücke ist im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zu
schließen.

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